Archiv für: Dezember 2008, 05
Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages berät Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Autor: Thomas Köhler veröffentlicht am 05.12.2008Die Unternehmen in Deutschland benötigen eine moderne Bilanzierungsgrundlage. Ziel des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ist es, das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstandards vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfacheren Alternative weiterzuentwickeln. Zudem setzt das BilMoG eine Reihe von EU-Richtlinien um, über die man im Vorfeld schon viel gehört hat: "EURO-SOX" und "Abschlussprüferrichtlinie" sind die Schlagworte, die damit in Verbindung gebracht wurden und werden.
Das Gesetz lässt sich in folgende wesentliche Aspekte gliedern:
1. Änderungen von Bilanzierungsvorschriften als Alternative zu den IFRS
2. Änderung von Schwellwerten für Buchführungs- und Prüfungspflicht zur Entlastung der Unternehmen
3. Definition von erhöhten Anforderungen an die Corporate Governance
4. Änderungen im Recht der Abschlussprüfung
Das BilMoG, zu dem es am 17.12.2008 im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages (weiterführende Informationen findet man hier) eine Anhörung der Experten gibt, bedeutet eine tiefgreifendste Modernisierung des HGB-Bilanzrechts seit über zwei Jahrzehnten.
Annahmen zum Zeitplan der Umsetzung sind derzeit noch spekulativ - höchstwahrscheinlich kann von einer Umsetzung für das Jahr 2010 ausgegangen werden - die Bilanzen zum 31.12.2010 wären also erstmalig nach dem BilMoG zu erstellen.
Mit der Verabschiedung des BilMoG werden betroffene Unternehmen mit der Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen konfrontiert. Die Umsetzung kann priorisiert erfolgen - Teile der Anforderungen sind bereits am Anfang des ersten Geschäftsjahres umzusetzen, während andere Aspekte erst zum Bilanzstichtag relevant werden. Auswirkungen auf das Produkt BARS (Das Bilanzanalyse und Reporting System für jede Bank) der S&N AG müssen mit der Ratifizierung des Gesetzes überprüft werden.
